Schulpflegschaft

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule. (Schulgesetz §62, Abs. 1)

KLASSENPFLEGSCHAFT

Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft (§73 Schulgesetz NRW). Sie wählen in geheimer Wahl aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in (§64 Schulgesetz). Wählbar sind alle sorgeberechtigten Eltern. Die oder der Vorsitzende lädt zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein und stimmt die Tagesordnung mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ab.

Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …

 

SCHULPFLEGSCHAFT

Die Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz NRW) repräsentiert die Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. In der Schulpflegschaft können die Elternvertreter ihre Interessen hinsichtlich der Gestaltung der Bildungs –und Erziehungsarbeit der Schule vertreten.
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie organisiert, plant und führt gemeinsame Schulveranstaltungen durch. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleiterin nimmt an den Sitzungen teil.

 

SCHULKONFERENZ

Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Mitwirkung, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die Schulkonferenz werden in der Schulpflegschaftssitzung in geheimen Wahlgängen (§64 Schulgesetz NRW) gewählt.

Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes NRW festgelegt. So berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet über das Schulprogramm, die Festlegung der bewegl. Ferientage, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln, den Schulhaushalt, die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben u.v.m.
Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung aber den Ausschlag.

 

DIE MITWIRKUNGSGREMIEN DER SCHULE KANN JEDER EINZELNE DURCH AKTIVE MITARBEIT IN DEN KLASSEN UNTERSTÜTZEN UND SO DIE SCHULBILDUNG UNSERER KINDER OPTIMIEREN.

Wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier:

LISTE DER KLASSENPFLEGSCHAFTSVORSITZENDEN

 Schuljahr 2022/23

KlasseName
1aFrau Gäb
1a – Stellvert.Frau Laaß
1bFrau Breuer
1b – Stellvert.Frau Berisha-Veliji
2aHerr Spall
2a – Stellvert.Frau Dreas
2bFrau Schwärmer
2b – Stellvert.Frau Palkó
3aFrau Loock
3a – Stellvert.Frau Kaspar
3bHerr Koch
 3b – Stellvert.Frau Hoof
4aHerr Dr. Klose
4a – Stellvert.Frau Mirasyedi-Teke
4bHerr Warlo
4b – Stellvert.Herr Radwitz

 

Vorsitz der Schulpflegschaft: Frau Mirasyedi-Teke

Stellvertreter:  Frau Gäb und Herr Dr. Klose

 

MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ

Elternvertreter

StellvertretungLehrervertreterStellvertretung
Frau Gundlach Herr KochFrau MittlerFrau Steitzer
 Frau Palko Herr Dr. KloseFrau SchwarzeFrau Kiehne
 Herr Radwitz Frau KasparFrau MinnichFrau Schulz
 Frau Loock Frau BreuerFrau ÖzmenFrau Viebahn
 Frau Gäb Frau LaaßFrau HofFrau Müller
 Herr Spall Frau TekeFrau MünchFrau Kunze